Für das Bestehen bzw Nichtbestehen einer Aufsichtsratspflicht bei der GmbH spielt gemäß § 29 GmbHG die konzernmäßige Verknüpfung von Gesellschaften eine bedeutende Rolle. Dabei bleibt die legistische Gestalt des § 29 GmbHG jedoch hinter dem Konzept des Gesetzes zurück, weshalb für komplexe Konzernsachverhalte untersucht werden muss, ob mittels Analogien und teleologischer Reduktionen Abhilfe geschaffen werden kann. Der folgende Beitrag möchte zu ausgewählten Problemstellungen einen Überblick über Literatur und Rechtsprechung geben und einige, tw kritische Gedanken zur Diskussion stellen.