Die Regierungsvorlage zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 20081) (RV URÄG 2008) setzt Teile der Richtlinien 2006/43/EG2) ("Abschlussprüfungsrichtlinie") und 2006/46/EG3) ("Änderungsrichtlinie") um. Neben zahlreichen Änderungen, die den Abschlussprüfer betreffen, kommt es auch zu erweiterten Informationspflichten betreffend Anhang und Lagebericht. Alle börsenotierten Gesellschaften werden in Zukunft auch eine Corporate Governance-Erklärung abgeben müssen.