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Höhe der Kommanditeinlagen bei Umwandlung einer GmbH in eine KG

Gesellschaftsrecht AbhandlungenGeS 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

Auch nach § 5 UmwG idF ÜbRÄG 2006 muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen.Dabei steht es den Gesellschaftern frei, ob sie sich als Kommanditist oder Komplementär beteiligen.

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