Der im Oktober versandte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie versucht erstmals, Probleme im Zusammenhang mit den in jüngerer Zeit verstärkt beobachtbaren Phänomenen des Werbens um Bevollmächtigungen durch "aktivistische Aktionäre" bzw dem Pooling von Stimmrechten durch professionelle Stimmrechtsvertreter zu regeln. Diese Formen organisierter Stimmrechtsvertretung werden durch die Erleichterungen der Stimmrechtsausübung im Zuge der Richtlinienumsetzung wohl an Bedeutung gewinnen. Dieser Beitrag setzt sich mit den neuen Regelungen auseinander, analysiert die im Ministerialentwurf vorgesehene Bestimmung zur Offenlegung von Interessenkonflikten zwischen Aktionären und ihren Stimmrechtsvertretern und behandelt kapitalmarktrechtliche Aspekte organisierter Stimmrechtsvertretung.