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Vertriebsbüro einer Versicherungsgesellschaft keine Hilfsbetriebsstätte

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2018, 179 Heft 3 v. 27.10.2018

Normen: Art 5 Abs 1 OECD-MA; Art 5 Abs 4 DBA Österreich - Deutschland; Art 5 Abs 1 DBA Österreich - Deutschland; § 29 BAO; Art 5 Abs 4 OECD-MA

Schlagwörter:

internationales Steuerrecht; Abkommensrecht; DBA-Recht; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); Österreich; Deutschland; feste örtliche Einrichtung; Betriebsstätte; abkommensrechtlicher Betriebsstättenbegriff; Betriebsstätte iSd BAO; Tätigkeiten vorbereitender Art; Hilfstätigkeit; Vertretertätigkeit; betriebsstättenbegründende Tätigkeit; Produktvermarktung; Vermarktungstätigkeit; Betriebsstättenbegriff

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