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Stuntperformance durch ein deutsches Unternehmen bei inländischen Festspielen

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2013, 210 - 211 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 99 EStG; § 100 Abs 1 zweiter Satz EStG; § 102 Abs 1 Z 3 EStG; Art 17 Abs 2 OECD-MA

Schlagwörter:

DBA; Deutschland; Doppelbesteuerungsabkommen; Stuntperformance; deutsche; Künstler und Sportler; inländische Festspiele; Nettoabzugsbesteuerung; Mitwirkende; Kapitalgesellschaft; Stunteinlagen; Festspielveranstaltung; Stuntmen; Unterhaltungsdarbietungen; Vergütung; Aufteilung; Darsteller; Bruttoabzugsbesteuerung; Körperschaftsteuerveranlagung; Einkünfte; Antrag; Anrechnung; Steuerabzug;

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