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Information des BMF zu § 11a EStG 1988

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2013, 410 Heft 12 v. 1.12.2013

Normen: § 11a EStG

Schlagwörter:

Entnahme; Nachversteuerung; begünstigt besteuerte Gewinne; nichtentnommener Gewinn; Eigenkapital; Absinken; Kapitalbindung; Halbsatzbegünstigung;

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