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Kein Vorsteuerabzug für die strafrechtliche Verteidigung von Gesellschaftsorganen

Kurzfassung aktueller EuGH-ErkenntnisseSteuerrechtNorbert Mühlhauser BetreuungFJ 2013, 335 - 337 Heft 10 v. 1.10.2013

Normen: Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL 77/388/EWG

Schlagwörter:

Vorsteuerabzug; Gerichtsverfahren; anwaltliche Vertretung der Geschäftsführer; Strafverteidigerkosten; Zusammenhang mit dem Ausgangsumsatz;

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