Zusammenfassung: Der Beitrag beinhaltet Auszüge einer aktuellen Information des BMF, die der Klärung von Zweifelsfragen dient betreffend die im BBG 2011 vorgesehene neue Meldepflicht bei Privatstiftungen. Informiert wird ua, welche Personen zu melden sind, welche Informationen der Offenlegungspflicht (Meldepflicht) unterliegen und, auf welche Weise bzw. zu welchem Zeitpunkt die Meldung zu erfolgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 5 PSG; BBG 2011, BGBl I Nr 111/2010