Zusammenfassung: Endfellner befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des BFH aus dem Dezember 2010, in der das deutsche Höchstgericht zu beurteilen hatte, ob die im Anlassfall stattgefundenen ringweisen GmBH-Anteilsverkäufe (und Anteilserwerbe) als rechtsmissbräuchlich iSd dAO zu beurteilen waren, da hinter der gewählten Gestaltung nicht wirtschaftliche oder außersteuerliche Gründe, sondern rein steuerliche Motive vermutet werden konnten (hier: Möglichkeit der Vornahme eines Verlustausgleichs). Mit Anmerkungen des Verfassers, der insb. der Frage nachgeht, inwieweit die Ansicht des BFH auch auf Österreich übertragbar ist.