Zusammenfassung: Urban stellt in seinem Beitrag die wichtigsten Änderungen vor, die die neue LuF-PauschVO 2011 vorsieht für jene Land- und Forstwirte, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen. Welche Neuerungen gelten im Hinblick auf die Vollpauschalierung, die Einnahmen aus Be- und Verarbeitung und Nebenerwerb? Welche Änderungen sind für sog. "Direktvermarkter" vorgesehen? Haben auch die Pauschalierungsregeln für die Betriebszweige Gartenbau und Weinbau eine Änderung erfahren? (Mit zwei praktischen Beispielen.)