§ 295a BAO; § 2 LVO; § 28 EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH ua fest, ob die noch vor Erzielung eines Gesamtüberschusses erfolgte Beendigung der Vermietung einer Eigentumswohnung iZm dem Vorliegen von Liebhaberei bei dieser Vermietungstätigkeit, ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO sein kann.