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Erhöhung des "NoVA-Malusbetrages" für CO2-Emissionen ab 1. März 2011 - § 6a Abs. 1 Z 2a NoVAG 1991 (neu)

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2011, 109 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Im Beitrag werden Auszüge des BMF-Erlasses vom 28.2.2011 angeführt, in dem die durch das BBG 2011 bedingte Änderung im Bereich des NoVAG angeführt wird betreffend die Erhöhung des Malus für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß einen bestimmten Grenzwert übersteigt.

Rechtsgrundlagen: § 6a Abs 1 Z 2a NoVAG; BBG 2011, BGBl I Nr 111/2010; § 1 Z 1 bis Z 4 NoVAG

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