Zusammenfassung: Im Beitrag werden Auszüge des BMF-Erlasses vom 28.2.2011 angeführt, in dem die durch das BBG 2011 bedingte Änderung im Bereich des NoVAG angeführt wird betreffend die Erhöhung des Malus für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß einen bestimmten Grenzwert übersteigt.
Rechtsgrundlagen: § 6a Abs 1 Z 2a NoVAG; BBG 2011, BGBl I Nr 111/2010; § 1 Z 1 bis Z 4 NoVAG