Zusammenfassung: In EAS 3199 hatte sich das BMF ua mit Fragen der Einkünftezurechnung zu befassen. Darüber hinaus traf es Klarstellungen hinsichtlich der Arbeitskräftegestellung sowie zu Fragen der Steuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: EStR, Rz 104; LStR, Rz 981; VPR 2010, Rz 80; § 29 BAO; § 81 EStG; Art 14 Abs 2 DBA-Tschechien