Zusammenfassung: In EAS 3190 stellten sich dem BMF Fragen zum DBA-Recht im Bezug auf Zirkusaufführungen einer griechischen Entertainment-Gesellschaft, einer spanischen Produktionsgesellschaft und eines französischen gemeinnützigen Zirkusvereins im Inland, wobei eine österreichische Kapitalgesellschaft als Veranstalterin fungiert. Die Fragen betrafen ua das Besteuerungsrecht an den ausbezahlten Vergütungen sowie die Haftung für den Steuerabzug. Das BMF nahm in diesem Zusammenhang auch zu Fragen betreffend der "unechte" und "echte Künstlerdurchgriff" Stellung.