Zusammenfassung: In EAS 3180 hatte sich das BMF mit Steuerfragen betreffend eine aus einer österreichischen und deutschen Kapitalgesellschaft bestehenden Arbeitsgemeinschaft zu befassen, deren Gründungszweck die Erfüllung eines einzigen Werkauftrags (bei einem österreichischen Bauvorhaben) ist. Das BMF stellte ua klar, ob diese Einzweck-ARGE, die in der Form einer GesbR in Erscheinung tritt, als Mitunternehmerschaft angesehen werden kann. Außerdem stellte sich die Frage der beschränkten Steuerpflicht der deutschen Kapitalgesellschaft, wenn sie über mehrere Monate im Inland Tätigkeiten ausführt. Kommt es hierbei zur Begründung einer inländischen Betriebsstätte? Das BMF traf Klarstellungen zur Frage der Fristenberechnung.