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Sicherungsleistungen bei Eisenbahnbaustellen

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2010, 279 Heft 7 und 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: In EAS 3155 äußerte sich das BMF dahingehend, ob durch eine deutsche Gesellschaft dann eine Betriebsstätte im Inland begründet wird, wenn diese vorhat, länger als 1 Jahr Überwachungs- und Sicherungsleistungen für ein österreichisches Unternehmen zu erbringen, das im Eisenbahnstreckenbau tätig ist. Unter welcher Voraussetzung ist hierbei keine inländische Betriebsstätte anzunehmen?

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA Deutschland

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