Zusammenfassung: In diesem Erlass des BMF geht es um Fragen der Gewinnausschüttung und der Entlastung von der KESt bei Ausschüttung an eine deutsche Mutter-KG mit einer schweizerischen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin. Es wird informiert, dass nun eine Gegenseitigkeitsbestätigung von Schweizer Seite vorliegt, die auch die schweizerische Gesellschaft zur Entlastung von der KESt berechtigt.