Zusammenfassung: Ryda und Langheinrich befassen sich in ihrem Beitrag eingehend mit den für Erwerber von Unternehmen vorgesehenen Haftungsbestimmungen und gehen dazu auf die in § 14 BAO und § 15 Abs 2 BAO normierten Regelungen näher ein.
Rechtsgrundlagen: § 14 BAO; § 15 Abs 2 BAO