Zusammenfassung: Der vorliegende Erlass des BMF bestimmt, wie Parteienvertreter bei der Selbstberechnung der GrESt und Gesellschaftsteuer und der Übermittlung der Abgabenerklärungen auf elektronischem Weg vorzugehen haben.
Rechtsgrundlagen: §§ 10 ff GrEStG; § 10 KVG; § 10a KVG