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Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 und §§ 10, 10a KVG

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2010, 197 - 199 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Der vorliegende Erlass des BMF bestimmt, wie Parteienvertreter bei der Selbstberechnung der GrESt und Gesellschaftsteuer und der Übermittlung der Abgabenerklärungen auf elektronischem Weg vorzugehen haben.

Rechtsgrundlagen: §§ 10 ff GrEStG; § 10 KVG; § 10a KVG

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