Zusammenfassung: Renner befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln aus dem Oktober 2009. Das Gericht stellte dabei fest, wie Gewinne von Kandidaten, die an bestimmten Fernsehformaten (Quizsendungen, Reality-Shows, usw.) teilnehmen und dabei zum Gewinner anhand von sog "Publikums-Votings" bestimmt werden, einkommensteuerlich zu behandeln sind. Nach kurzer Darstellung des gegenständlichen Anlassfalls und der Entscheidungsgründe des deutschen Gerichts beleuchtet Renner dazu auch die Rechtslage in Österreich. Sind in Österreich Preise in Fernsehshows einkommensteuerpflichtig? Sind Preisgelder, die bei Unterhaltungsdarbietungen gewährt werden, steuerbar? Wie sind Auftrittshonorare, die Prominente für ihre Teilnahme an derartigen Fernsehproduktionen erhalten, steuerlich zu behandeln?