Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-133/08 , ICF. Der Gerichtshof hatte sich darin mit mehreren Fragen zur Auslegung des Art 4 des Übereinkommens von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht zu befassen. Die Fragen betrafen ua die Substituierung der Güterbeförderungsverträge durch Charterverträge und die Zulässigkeit einer Aufspaltung von Verträgen iSd Übereinkommens.