§ 10 Abs 2 KStG; § 12 Abs 2 KStG; § 27 EStG
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der VwGH mit der Frage zu befassen, ob Kursverluste aus Fremdwährungskrediten, die zur Anschaffung von Schachtelbeteiligungen aufgenommen wurden, als abzugsfähige Einkünften anzusehen sind oder aber dem Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG unterliegen.