Zusammenfassung: Das BMF hat wichtige Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten herausgegeben. Informiert wird ua darüber, welche Kosten zum Abzug gebracht werden können, inwieweit hierbei eine Begrenzung vorgesehen ist, für welche Kinder Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten angesetzt werden können und welche Personen zum Abzug berechtigt sind. Informiert wird auch dahingehend, welche Einrichtungen als Kinderbetreuungseinrichtungen gelten, welche Personen als pädagogisch qualifiziert anzusehen sind, ob für ein behindertes Kind neben dem Ansatz anderer Steuerbegünstigungen auch die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können und durch welche Kostenersätze die steuerlich absetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung vermindert werden. Das BMF führt ebenso eine Musterrechung an, die im Falle der Rechnungsausstellung durch pädagogisch qualifizierte Personen als Vorlage dienen kann und die erforderlichen Rechnungsmerkmale angibt.