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Gebührenbefreiung für Lombarddarlehen auch für Einmalkreditverträge

BMF-KundmachungenGebührenrechtFJ 2010, 356 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In der vorliegenden BMF-Information stellt das Finanzministerium klar, ob für Einmalkredite die für Lombarddarlehen normierte Gebührenbefreiung ebenso geltend ist. Gilt dies auch für wiederholt ausnutzbare Kredite?

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG

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