Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-338/08 und C-339/08 , P. Ferrero e C. SpA und General Beverage Europe BV, in der es um Fragen iZm einem in Italien erhobenen KöSt-Ausgleichszuschlag geht, den die dividendenausschüttende Tochtergesellschaft zu tragen hat. Zu klären war, ob es sich hierbei um einen verbotenen Steuerabzug an der Quelle iSd Mutter-Tochter-Richtlinie handelte.