Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen iZm der von einer inländischen Kapitalgesellschaft und einer zur Hälfte beteiligten deutschen Kapitalgesellschaft erfolgten Errichtung von Speicherwerken inkl Verbindungsleitungen. Zu klären war ua, ob die Kapitalgesellschaft aus Deutschland einer Besteuerung im Inland unterliegt. Dabei stellten sich Fragen iZm der Qualifizierung der Leistungen der Innengesellschaft als Leistungen gewerblicher Art oder als Leistungen vermögensverwaltender Art sowie betreffend eine in diesem Zusammenhang uU gegebene Betriebsstättenbegründung der deutschen Gesellschaft im Inland.