Zusammenfassung: Ryda und Langheinrich zeigen in ihrem Beitrag auf, welche Möglichkeiten sich den Abgabenbehörden bei einem Vorliegen formeller oder materieller Mängel im Abgabenverfahren bieten. Dazu erläutern sie zunächst, welche Unterschiede zwischen formellen und materiellen Mängeln bestehen und befassen sich anschließend eingehend mit Fragen zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs 2 BAO betreffend die Aufhebung formeller Mängel. In der Folge gehen sie auf das Mängelbehebungsverfahren gem § 275 BAO iZm der Behebung materieller (inhaltlicher) Mängel näher ein und beleuchten im Anschluss die Mängelbehebungen gem § 303a BAO (Wiederaufnahme), § 309a (Wiedereinsetzungsantrag) sowie gem § 311a BAO (Devolutionsantrag).