Zusammenfassung: Das BMF hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit es mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen vereinbar ist, wenn ein amerikanischer Konzern im Zuge von international durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen konzerninterne Gesellschaften verpflichtend in ein neues Softwaresystem einbindet und die Implementierungskosten dabei von den einzelnen Mitgliedsgesellschaften zu tragen sind.