Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Fragen betreffend die steuerliche Behandlung einer Architektin aus der Schweiz, die die Planungsarbeiten für ein Bauprojekt in Österreich durchführt. Das BMF hatte ua zu klären, wann eine Steuerpflicht in Österreich für die im Zuge der Planungstätigkeiten erzielten Gewinne eintreten kann und äußerte sich in diesem Zusammenhang zum Terminus "feste Einrichtung".