§ 108e Abs 1 f EStG; Art 43 ff EG; Art 49 ff EG
Der EuGH hatte sich mit der Frage des Verstoßes gegen die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit bzw Niederlassungsfreiheit iZm einer Investitionsbegünstigung für Leasinggüter zu befassen, deren Gewährung davon abhängig gemacht wurde, dass das betreffende Wirtschaftsgut ausschließlich in einer inländischen Betriebsstätte verwendet wurde.