Art 7 der VO(EWG) 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Art 39 Abs 2 EG; §§ 79 ff dEStG
In gegenständlicher Entscheidung hatte der EuGH zu klären, ob die in §§ 79-99 dEStG normierten Bestimmungen zur ergänzenden Altersvorsorge in Deutschland den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben widersprechen.