Zusammenfassung: Ryda und Langheinrich zeigen im vorliegenden 2. Teil ihrer Beitragsserie über die Neuregelungen zum Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) nach § 10 EStG (ab 2010 geltenden sog neuen Gewinnfreibetrag) zunächst auf, für welche Wirtschaftsgüter eine Inanspruchnahme des FBiG nicht möglich ist. Anschließend betrachten sie den FBiG im Falle von Mitunternehmerschaften und befassen sich außerdem mit der Nachversteuerung und der Behandlung des FBiG bei Wechsel der Gewinnermittlungsart und bei Betriebsübertragung. Außerdem beleuchten sie die Erklärungsmodalitäten iZm dem FBiG und machen abschließend noch einen kurzen Ausblick auf die wesentlichsten ab 2010 geltenden Neuerungen im Bezug auf den Gewinnfreibetrag.