Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zur Auslegung des DBA-Finnland. Fraglich war, welchem Land das Besteuerungsrecht betreffend Bezüge einer finnischen Angestellten der finnischen Botschaft in Wien zukommt.
Schlagwörter:
DBA-Finnland; finnische Angestellte; Besteuerungsrecht;