Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag gibt einen Erlass des BMF zur anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen wieder.
Rechtsgrundlagen: § 212 Abs 9 BAO; § 212a Abs 9 BAO; § 205 Abs 2 BAO
Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag gibt einen Erlass des BMF zur anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen wieder.
Rechtsgrundlagen: § 212 Abs 9 BAO; § 212a Abs 9 BAO; § 205 Abs 2 BAO