§ 10 Abs. 2 KStG 1988
Das BMF informiert über die Vorgangsweise bei ausländischen Beteiligungen betreffend § 10 Abs 2 KStG 1988 nach einem Erkenntnis des VwGH, mit dem die genannte Regelung als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt wurde.
§ 10 Abs. 2 KStG 1988
Das BMF informiert über die Vorgangsweise bei ausländischen Beteiligungen betreffend § 10 Abs 2 KStG 1988 nach einem Erkenntnis des VwGH, mit dem die genannte Regelung als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt wurde.