Zusammenfassung: Das BMF informierte über die weitere Anwendbarkeit der in EAS 1138 vertretenen Rechtsansicht auf Schweizer Finanzierungsbetriebsstätten.
Schlagwörter:
EAS 1138; Anwendbarkeit; Schweizer Finanzierungsbetriebsstätten;
Zusammenfassung: Das BMF informierte über die weitere Anwendbarkeit der in EAS 1138 vertretenen Rechtsansicht auf Schweizer Finanzierungsbetriebsstätten.
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EAS 1138; Anwendbarkeit; Schweizer Finanzierungsbetriebsstätten;