Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Zahlung eines Gesellschafters einer atypischen stillen Gesellschafters aufgrund der Verurteilung zur Zahlung zur ungeteilten Hand der Gesellschafter eine Einlage oder eine nachträgliche Betriebsausgabe darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 4 EStG; § 9 EStG; § 23 EStG; § 24 EStG; § 32 EStG