Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des VfGH zur Frage, ob die Besteuerung von Vergleichssummen, die sich aus Überstundenentgelten zusammensetzen, gleichheitswidrig ist. Es wird der Sachverhalt und die Ansichten des LG St. Pöltens sowie der Bundesregierung dargestellt und sodann die Auffassung des VfGH wiedergegeben.
Schlagwörter: