Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Gewährung der Steuerbegünstigung nach § 11 Abs 2 KStG iVm § 11 Abs 2 EStG für eine deutsche Aktiengesellschaft, die an einer inländischen GmbH & Co KG beteiligt war, zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 11 EStG; § 188 BAO