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BMF-Kundmachungen - Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO

SteuerrechtFJ 2008, 115 - 117 Heft 3 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Das BMF veröffentlichte Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO. Die Richtlinien betreffen ua die Voraussetzungen für Berichtigungen, Fristen, Verjährung und Zuständigkeit.

Rechtsgrundlagen: § 293 BAO

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