Zusammenfassung: Das BMF veröffentlichte Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO. Die Richtlinien betreffen ua die Voraussetzungen für Berichtigungen, Fristen, Verjährung und Zuständigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 293 BAO
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Zusammenfassung: Das BMF veröffentlichte Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO. Die Richtlinien betreffen ua die Voraussetzungen für Berichtigungen, Fristen, Verjährung und Zuständigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 293 BAO
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