Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einräumung von Fischereirechten eine " Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" darstellt und damit umsatzsteuerbefreit ist.
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Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einräumung von Fischereirechten eine " Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" darstellt und damit umsatzsteuerbefreit ist.
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