Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug auf eine unvollständige Rechnung gestützt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 und 2 UStG 1994; § 12 Abs 1 UStG 1994
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Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug auf eine unvollständige Rechnung gestützt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 und 2 UStG 1994; § 12 Abs 1 UStG 1994
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