Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität einer Regelung im belgischen Erbschaftsteuerrecht zu befassen. Im gegenständlichen Fall begehrten die Erben eines vor seinem Tod in Belgien lebenden Niederländers Erbschaftsteuerbefreiung für zwei ausschließlich in den Niederlanden tätige Familiengesellschaften.
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