portug. CIRS
Der EuGH hatte im Verfahren die unterschiedliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne von Gebietsfremden bei Immobilienveräüßerungen im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheiten zu beurteilen. Demnach mußte Portugal auch Gebietsfremde einer progressiven Besteuerung unterziehen.