§ 3 EStG; § 17 EStG; § 16 EStG; § 20 EStG
Der VwGH befaßte sich im 1. Fall mit dem Bau eines Stalles, der mit Mitteln aus einem Gemeindefonds gefördert wurde, da dieser aufgrund von Geruchsbelästigung umgesiedelt werden mußte. Die Abgabenbehörde sah diese Förderung als steuerpflichtige Einnahme an. Im 2. Fall beschäftigte sich dieser mit der Unzumutbarkeit bei der Verlegung eines Wohnsitzes im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen.