Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Problematik der Umsatzsteuerpflicht von UMTS-Lizenzen bei einer staatlichen Versteigerung. Laut Rechtsansicht des EuGH unterliegen Konzessionserteilungen für Mobilfunk-Frequenzen im Rahmen staatlicher Versteigerungen von UMTS-Lizenzen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
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