Zusammenfassung: Der Beitrag gibt die Eckpunkte eines BMF-Erlasses wieder, in dem das BMF ergänzend zur Barbewegungsverordnung und dem diesbezüglichen Durchführungserlass ua auch zu den Einzelaufzeichnungspflichten im Rahmen der Branchenpauschalierungen, der Losungsermittlung durch Rückrechnung, Einzelaufzeichnungen und Strichlisten Stellung nimmt und die Rahmenbedingungen für Automatenumsätze, Bonverkäufe, Tischabrechnungen konkretisiert. Weiters definiert das BMF die Abgrenzungsmerkmale zwischen fest umschlossenen Räumlichkeiten und offenen Verkaufsbuden.