Zusammenfassung: Der Autor analysiert eine Entscheidung des EugH in der Rechtsache Societe thermale d' Eugenie-les -Bains, in der dieser die Ansicht vertritt, dass Stornogebühren, die bei Rücktritt von einem Beherbergungsvertrag zu leisten sind, nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.
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