Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob ein Privatlehrer mit dem Status eines freien Mitarbeiters im Rahmen seiner Aushilfstätigkeit in einer Erwachsenenbildungseinrichtung der Mehrwertsteuerbefreiung des Art 13 Teil A Abs 1 lit j der 6. MWSt-RL unterliegt.
Schlagwörter: